Apropos Lexoffice: Die Funktionalität und Bedienungsfreundlichkeit ist unbestritten. Warum jedoch die Sachkontenlänge auf 4 Ziffern begrenzt ist erschließt sich wohl nur Lexoffice selbst. Weder technisch, logisch, noch buchhalterisch ergibt das Sinn. Somit bleibt nur der manuelle Export per Download und separatem Upload in DUO
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