Hallo, es kommt darauf an, welche individuelle Vereinbarung der AG mit seinem AN bzgl. des Fahrzeugzuschusses vereinbart hat. So ist es möglich, dass der Zuschuss entsprechend der Kurzarbeit gekürzt wird, aber auch beim vollen Betrag belassen wird. Sorry, dass ich dir keine eindeutige Antwort geben konnte. Im Bereich der jeweiligen Lohnart (Reiter KUG) lässt es sich einstellen, ob eine solche Kürzung vorgenommen werden soll. Einfach bei "Kürzung der Festbezüge bei KUG" einen Haken setzen. Gruß OLJA
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