Hallo Herr Rudolph, bisher bestand nur ein Bereich Handelsbilanz durchgängig. 2019 konnte ich noch die E-Bilanz als Einheitsbilanz übermitteln. Eine Steuerbilanz gibt es (eigentlich) nicht. Die (ausdrückliche) Erstellung einer solchen ist auch nicht notwendig, da keine Abweichungen zur HB bestehen. Ursprünglich war auch für 2020 nur der Bereich HB angelegt. Dann hat KaReWe bei der E-Bilanz automatisch einen HB mit Überleitungsrechnung gefordert. Bei einer Einheitsbilanz ist jedoch eine Überleitungsrechnung obsolet. Deshalb habe ich nach einer Lösung gesucht und habe in der Community Ihre Unterhaltung mit @andrea11 entdeckt und versucht, die dortige Lösung umzusetzen. Allerdings habe ich den Bereich StB momentan nur für 2020 angelegt. Kann ich aber noch ändern, falls es wirklich keine andere Möglichkeit gibt als die E-Bilanz als Steuerbilanz zu übermitteln. Ich möchte deshalb die Bilanz als Einheitsbilanz übermitteln, weil es eben keine Steuerbilanz als solches gibt. Nach meiner Erfahrung ist es bei der Neuanlage in KaReWe gar nicht möglich, dass kein Bereich angelegt wird. KaReWe legt automatisch den Bereich HB an. Da muss man bereits bei der Neuanlage aufpassen. Aber das ist im vorliegenden Fall kein Thema, da sowieso nicht mehr änderbar. Die gleiche Problematik wird mich noch bei anderen Mandanten treffen (Einzelfirmen als e. K., JA nach Handeslrecht und keine Abweichung zum Steuerrecht). Deshalb wäre es gut, wenn es hier eine Lösung geben würde, dass die E-Bilanz weiterhin als Einheitsbilanz übermittelt werden kann. Sonst muss ich wohl oder übel als Hilfskrücke in allen Fällen eine Steuerbilanz übermitteln, die es als solche eigentlich gar nicht gibt. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe und viele Grüße WK
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