Hallo liebe Community, ich brauche nun auch mal euren Rat, leider bin ich nicht fündig geworden. Ich habe einen Gesellschafter Geschäftsführer (100%), welcher ja nicht sv-pflichtig ist. Er zahlt freiwillige KV/PV mit steuerpflichtigem AG-Zuschuss. Nun hat er einen Antrag auf Pflichtversicherung in der Rentenversicherung gestellt. Der Antrag wurde von der DRV rückwirkend zum 05.03. angenommen. So weit, so gut. Jedoch hat die DRV die Beiträge anhand der Bezugsgröße berechnet und im Bescheid die Beträge und Fälligkeiten für das ganze Jahr 2021 aufgelistet. Die Beiträge werden vom Firmenkonto abgebucht. Wie kann ich die Beiträge nun über die Lohnabrechnung (ich arbeite mit LuG) abrechnen? Wenn ich RV-Pflicht schlüssel, werden die Beiträge anhand des Gehalts berechnet. Da kommt natürlich ein anderer Wert raus als die festgesetzten Beiträge laut DRV. Die Möglichkeit, die Bezugsgröße auszuwählen, hab ich ja nicht. Ist es also richtig, dass ich den AG-Zuschuss zur RV steuerpflichtig abrechnen muss und den Gesamtbeitrag als Nettoabzug darstelle? Das kommt mir falsch vor. Oder gibt es eine Lösung dafür, die ich gerade nicht sehe? Vielen Dank vorab für eure Hilfe! Liebe Grüße, Johanna
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