Hallo, dieser Sachverhalt kann nach meinem Empfinden nur "zu Fuß" erledigt werden. 1. Die Gehaltsabrechnungen sind zu korrigieren und Probeabrechnungen sind zu erstellen. 2. Anhand der Probeabrechnungen ist ersichtlich, welche SV-Abzüge nun eigentlich von Mitarbeiter zu zahlen gewesen wären. 3. Diese Beträge, die eigentlich vom Mitarbeiter zu zahlen gewesen wären, würde ich nun addieren und im Rahmen der Nachberechnungen als Nettobezug erfassen. 4. Die Abführung der SV-Beiträge an die Krankenkasse erfolgt durch den Arbeitgeber; ganz "normal". Somit sind die Abrechnungen korrekt und die Belastung des Mitarbeiters verhindert worden. Vielleicht aber haben Arbeitgeber und Mitarbeiter ein so gutes Verhältnis, dass der Mitarbeiter hier nicht den "Fuß stehenlässt" und sich bereiterklärt, die Beträge doch selbst zu übernehmen. Zwar hat der Mitarbeiter das Recht, dies abzulehnen; er muss dieses Recht aber ja nicht zwangsweise ausüben. Das kommt eben ganz auf den Einzelfall an; miteinander sprechen hilft da manchmal enorm weiter. Viele Grüße und einen schönen Tag.
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