Ich denke, es kommt auf den Grund der Minusstunden an. Verrechnung kann rechtlich zulässig sein, oder auch nicht. Im vorliegenden Fall wäre es zumindest zweifelhaft, da ohne Kurzarbeit die Stunden wahrscheinlich inzwischen ausgeglichen wären. Vorschlag: Wenn er bereits eine neue Arbeitsstelle hat, die er theoretisch "sofort" (oder in 1 Woche oder so) antreten könnte: Dem bisherigen Arbeitgeber vorschlagen, dass er das Arbeitsverhältnis zu sofort statt nach der Kündigungsfrist beendet per Aufhebungsvereinbarung, wobei Resturlaub und Minusstunden miteinander verrechnet werden, aber nur auf Null, der Rest fällt weg. Vorteil für den Arbeitgeber: Er muss nicht (nach Abzug von Minusstunden, sofern rechtlich zulässig) bis zum Ende der Frist zahlen, was er ja während KUG müsste, aber finanziell schlecht kann, sondern hat sofort weniger Kosten. Und dein Freund könnte sofort bei der neuen Stelle anfangen. Ist eben Verhandlungsgeschick mit dem bisherigen Arbeitgeber gefragt.
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