Hallo Evie2807, grundsätzlich ist die Berechnung des Kurzarbeitergeldes gesetzlich vorgeschrieben. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im Anspruchszeitraum. Das ist der Unterschiedsbetrag (=Nettoentgeltdifferenz) zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Sollentgelt und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Istentgelt. Bei der Berechnung von Kurzarbeitergeld spielen aber nicht nur Soll- und Istentgelt eine Rolle, sondern zum Beispiel auch die Anzahl der Fehlstunden und Feiertage. Wie sich die Berechnung des Kurzarbeitergeldes bei Ihnen zusammensetzt, können wir von unserer Seite aus nicht beurteilen. Es bedarf hierfür eine individuelle Prüfung des Sachverhaltes. Wir empfehlen Ihnen daher eine Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Softwareanbieter, durch den die Lohnabrechnung erstellt wurde.
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