Die Beitragspflichtige Einnahme für den Einmalbezug wird so errechnet: [ [2000 / (2000 - 520)] x (2500,94 - 520)] ] - [[2000 / (2000 – 520)] x (1748,54 - 520)] ] Das ist eh ein kompliziertes Kapitel für sich. Midijob mit Einmalzahlungen.... 2.7 Midijob mit Einmalbezug berechnen Da aber die Midijobgrenze mit insgesamt 2500,94€ überschritten wird, kommt die Midijobberechnung gar nicht zum Einsatz und es sollte dann doch auch kein Betrag gezeigt werden, der gar nichts zur Berechnung der Beiträge beiträgt.
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