Weil der Mandant hatte den Stick auf seinen Namen, die im Betrieb für die Buchhaltung, wie Belegeeinreichung für den Stb. benutzt wird und einen SmartLogin auf den geleichen Namen mit weiteren Rechten wie BWA, Banküberweisungen etc.. Tja, bei der Umstellung der Rechte auf Person fand ich die Bestellung des neuen SmartLogins für die "Chefangelegenheiten" die sicherste und optimalste Lösung und tadaaaaa! 🙂 Apropos, die nicht Übernahme der Medien, dessen Rechte nicht umgestellt werden sollen, fand ich skurril und kann immer noch nicht nachvollziehen, wie soll es später aussehen bzw. nachvollzogen werden, welche Rechte hat der XY mit den SmartLogin nun. Mein Ziel war, zur 100% vermeiden, dass die Rechte der beiden Zugangsmedien sich angleichen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung!
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