Hallo, ich war bis 31.12.2020 Kleinunternehmer im Baugewerbe. Nun bin ich zum Steuerausweis verpflichtet. Ich habe seit Mitte März die Freistellungsbescheinigung nach § 13b und 48. Ich habe aber schon im Januar Rechnungen (mit Leistungsdatum 2020) an andere Firmen geschrieben. Muss ich die Rechnungen jetzt rückwirkend ändern? Oder muss ich die 15% Bauabzugsteuer ans Finanzamt zahlen? Ich bin auf dem Thema neu. Wäre schön, wenn mir jemand helfen kann. Viele Grüße Nicole
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