Ich kann Herrn Lutz nur beipflichte. Allein aus Ihrer Fragestellung würde ich ableiten (da kann ich mich aber irren), dass Sie bei den Themen Kleinunternehmer, 13b UStG und Steuerabzug bei Bauleistungen eine ganz falsche Vorstellung haben. Allein der Steuerausweis (?) in den Rechnungen mit Leistungsdatum 2020 dürfte wahrscheinlich verkehrt sein. Dies sind für eine Bauunternehmen enorm wichtige Fragestellungen, die Sie auf jeden Fall mit einem Steuerberater/einer Steuerberaterin erarbeiten müssen. Nebenbei ist es auch eine hochkomplexe Rechtsmaterie, die man als nicht-Steuerberater sicher nur ganz oberflächlich erfassen kann. Selbstverständlich "darf" das der Unternehmer auch selber machen. Ich würde das dann aber hohe, unternehmerische Risikobereitschaft und etwas salopp: "Lernen durch Schmerz" nennen.
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