Hallo zusammen, ich habe folgenden Fall in LuG. Ein Mitarbeiter wurde augrund eines gerichtlichen Urteils zum 30.06.2021 gekündigt. Nun soll der Mitarbeiter eine Abfindung, Urlaubsabgeltung und die Auszahlung der Überstunden erhalten. Das Problem an der Angelegenheit ist jedoch, dass der Mitarbeiter seit anfang 2020 im Bezug von Krankengeld ist und daher keine Steuer- und SV- Tage berechnet werden können. Im Umkehrschluss werden die Abfindung, Urlaubsabgeltung und die Überstunden nicht steuerpflichtig behandelt sowie die Urlaubsabgeltung und die Überstundenauszahlung werden nicht sozialversicherungspflichtig abgerechnet. Hat jemand eine Idee wie ich dies zumindest steuerpflichtig abrechnen kann? Vielen Dank.
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