Das steht in der ersten Mail nachdem Sie den Auftrag erstellt haben (mit allen erforderlichen DAten): "Ihre Anfrage zum Übertrag von Mandantendaten vom XX.XX.XXXX XX:XX:XX mit der Vorgangsnummer XXXXXXXXXXXXXXXXXX wurde erfolgreich erstellt. Im nächsten Schritt muss der Vorgang von der Gegenseite freigegeben werden. DATEV hat an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine Aufforderung geschickt, den Vorgang zu prüfen und freizugeben. Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald Ihr Vorgang freigegeben oder abgelehnt wurde. Bitte beachten Sie, dass ein Auftrag an DATEV erst nach erfolgter Freigabe erstellt wird." Das steht in der 2. Mail, wenn die Gegenseite freigegeben hat: "Ihre Anfrage zum Übertrag von Mandantendaten vom XX.XX.XXXX XX:XX:XX mit der Vorgangsnummer XXXXXXXXXXXXXXXXXX wurde von der Gegenseite freigegeben. Der Vorgang liegt jetzt im Logistik-Center zur Bearbeitung vor. Sie erhalten die Bestätigung zum Mandantendatenübertrag in den DATEV-Mitteilungen. " Der Zusatz: Man kann dort die Angaben machen, dass man die Informationsweitergabe darauf beschränkt, warum die Übertragung eventuell nicht möglich ist. dient dazu: Aber nur auf Anforderung. Ansonsten werden keine Namen übermittelt.... Warum fragen Sie danach? Die Namen werden doch vorher schon ausgetauscht, wie bisher mit der "analogen Methode auch schon..
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