Hallo Herr Dillig, die Abstimmliste kann optional ausgedruckt werden und abgelegt werden, wenn Sie diese nicht benötigen, können Sie sie die Abstimmliste selbstverständlich auch im nächsten Zahlprozess deaktivieren. Eine Aufbewahrungspflicht ist nicht notwendig. Mit freundliche Grüßen Salvatore Benkert
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