Guten Morgen, also, Sie müssen sich schon vergewissern, ob Ihr Mandant bei Baulohn ist ... Parkettleger und Maler und Lackierer gehören definitiv nicht zu den Gewerken, für die SaisonKUG abgerechnet wird. Entsprechend müssen Sie bitte auch die Auswertung 100 in der Auswertungssteuerung schlüsseln (und 101 und 102). Grundsätzlich können Sie nach der einfachen Formel vorgehen: SaisonKUG kann beantragt werden für alle Mandanten, die am Verfahren der WB-Umlage teilnehmen (Bauhauptgewerbe gem. Gewerkekatalog, Gerüstbau, Dachdecker und GaLa-Bau). Alle anderen Mandanten sind nicht berechtigt, SaisonKUG abzurechnen - ergo ist hier das "normale" konjunkturelle KUG mit allem zip und zap abzurechnen, also StammLOA im 400ér Bereich und nicht im 500ér Bereich. Grüße M_H
... Mehr anzeigen