Die Lohnbuchhaltung ist leider nicht einsichtig und der Meinung die Berechnung sei richtig und würde dadurch ausgeglichen, dass ich die anderen Monate mehr verdient hätte, da es weniger Arbeitstage gab und Stundenzahl daher unter 173,33 lag??? Das kann doch nicht richtig sein?? Das ist ja für mich ein absolutes Minusgeschäft so, wenn ich zwar nach Aussage der Lohnbuchhaltung vll im Mai oder Juni 1 Std mehr als Lohn bezahlt bekommen habe, als ich gearbeitet habe, mir im Juli aber 10 Stunden quasi nicht vergütet werden, die ich gearbeitet habe. Laut ihrer Aussage wird bei Gehaltsempfängern immer mit den 173,33 gerechnet, auch bei Kurzarbeit. Dabei dachte ich gelesen zu haben, dass bei Kurzarbeit immer mit den individuellen Sollarbeitsstunden des AN gerechnet wird??? Sollte dies so sein, würde ich mich sehr über den Verweis auf die Rechtsgrundlage freuen, um diese an meine Lohnbuchhaltung weiterzugeben. Ich hoffe mich kann jemand aufklären, denn ich bin irgendwie total verwirrt.
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