Hallo zusammen, ein paar Infos vorab - wir rechnen beim folgenden in zwei Gruppen mit Lodas ab. Nun zum Problem: Unser Mandant ist Gesellschaft A und hat eine neue Gesellschaft B gegründet. Ein paar der Mitarbeiter von A sollen ab dem 01.01.21 bei B anfangen. Somit haben wir also den Mandanten A auf eine neue Mandantennummer kopiert und alle Mitarbeiter und sonstige Daten, die noch zu A gehören und für B nicht relevant sind, gelöscht. Bei B wird ebenfalls in 2 Gruppen abgerechnet - es gibt Gehalts- und Lohnempfänger. Leider wurde der Haken für die Teilnahme am Schätzverfahren beim Kopieren des Mandanten auf die neue Mandantennummer nicht mit kopiert. Für beide Gruppen wurde der Monat Januar 2021 bereits abgerechnet und logischerweise wurde kein Schätzbeitrag für die Gesellschaft B für Februar 2021 übermittelt. Habe nun den Haken nachträglich gesetzt und die Stammdaten ins RZ gesendet - allerdings löst dies ja keine neue Übermittlung der Schätzbeträge an die Krankenkassen aus. Meine Frage wäre nun, ob es etwas nützen würde, die Wiederabrechnung Gruppe 2 für Januar durchzuführen? Würden dadurch Schätzbeträge für Februar übermittelt werden? Oder ist das nicht mehr möglich? Hat jemand eine Idee, wie das Problem gelöst werden könnte? Vielen Dank!! Liebe Grüße Emi
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