Hallo, grundsätzlich sind ja "nur" die tatsächlichen Familienheimfahrten der USt zu unterwerfen. Es macht daher Sinn, wenn monatlich geprüft wird, wieviel Familienheimfahrten stattgefunden haben. Urlaub, Krankheit, Auswärtstätigkeiten usw. können zu Abweichungen bei der Anzahl der Fahrten führen. Die Überprüfung sollte im Lohn sowieso stattfinden, damit ggf. eine höhere Anzahl an Familienheimfahrten auch der Lohnsteuer unterworfen wird. In diesem Sinn also lieber einmal im Monat prüfen, die Anzahl der Fahrten erfassen und dann die Lohnabrechnung erstellen und schon habe ich auch monatlich den umsatzsteuerrelevanten Wert. Viele Grüße T. Reich
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