Hallo, bei Landwirten ist das reguläre Wirtschaftsjahr 01.07.-30.06. ( Forstwirte oder Grünlandbetriebe nochmal anders ). Im EST Formular Anlage L werden beide Jahre eingetragen. Für die Veranlagung werden beiden Jahre pauschal halbiert. Bsp. 2019/2020 Gewinn 20.000 EUR und 2020/2021 Gewinn 30.000 EUR ergibt für das Veranlagungsjahr 2020 10.000+15.000 = 25.000 EUR Einkünfte aus Landwirtschaft. Achtung: Die Umsatzsteuer und Vorsteuer ist bei pauschalierenden Betrieben ( § 24 USTG ) Ertrag und Aufwand.
... Mehr anzeigen