Es wird einmal in der Anlage L eingetragen sowie das aktuelle Wirtschaftsjahr in der EÜR. Bsp. In der EST 2019 wird das Wirtschaftsjahr 2019/2020 in die Anlage EÜR eingetragen. Das bebuchte lange Wirtschaftsjahr muss getrennt werden. Warum das so gesetzlich geregelt wird liegt an den Schwankungen der Jahresergebnisse der Landwirte die mit Sonne, Wind usw. Erträge erwirtschaften. Damit werden Gewinnschwankungen geglättet.
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