Wir beschäftigen einen Studenten als Minijobber. Dieses Sommersemester wird der Student ein Pflichtpraktikum im Rahmen seines Studiums durchführen müssen und er würde das gerne bei uns machen. Bis jetzt ist die Idee, das Minijobverhältnis zu beenden (Auflösungsvertrag), einen Praktikumsvertrag abzuschließen und danach einen neuen Minijobvertrag aufzusetzen. Ich habe auch schon die Möglichkeit versucht zu erfragen, ob das Minijobverhältnis während der Dauer des Praktikums ruhen kann (Abmeldegrund 34 - keine Entgeltzahlung) um es anschließend wieder aufleben zu lassen. Leider habe ich bei der Minijobzentrale zwei gegensätzliche Auskünfte erhalten. Hat jemand Erfahrungen gemacht in diesem Fall und kann mir einen Tipp geben? Ist es vielleicht sogar möglich den Minijob "umzuwandeln" in ein Pflichtpraktikum und wieder zurück - bei L+G über "neuer Beschäftigungszeitraum"?
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