Ich finde, dass es einen Beschäftigten ohne Ausfallschlüssel im Kalendarium nicht gibt - bei uns jedenfalls kommt das nicht vor. Außerdem müssen für die GfB ja ohnehin Stundenzettel gem. Aufzeichnungspflicht MiLoG vorgelegt werden können, insbesondere in Monaten, in denen kein Anspruch auf Entgelt besteht. Einige Prüfer der DRV haben bereits darauf bestanden, diese einzusehen.
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