Hallo, um Sie beim Ausfüllen des für Sie gültigen Erstattungsantrags zu unterstützen, gibt es die Mitarbeiterauswertung "Beitragsberechnung für die Erstattungsanträge bei Kinderbetreuung nach § 56 IfSG Abs. 1a". Diese beinhaltet die mit der Lohnart 5610 abgerechnete Nettoentschädigung sowie die SV-Brutti und SV-Beiträge, die während der Kinderbetreuung ausgefallen sind. Die Auswertung wird nicht über das DATEV-Rechenzentrum an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Übermittlung über Lohn und Gehalt ist daher nicht möglich.
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