Hallo - ich muss für einen Arbeitgeber in Lodas eine Erfassung für Mahlzeiten vornehmen. Die Oder der Mahlzeit/Rechnung erfolgt über den Arbeitgeber und kostet 7,60 € je Menü. Ein Angestellter soll je Essen 3,60 zuzahlen (Netto-Abzug im Lohn) und der Arbeitgeber übernimmt als Zuschuss 4, € je Tag. Trotz der Lexware-Dokumente 5303327 bzw. 5300382 bin ich ziemlich unsicher, was ich im Lohn abbilden muss bzw. wie ich die Zuzahlung des Arbeitnehmers erfasse, damit ich nicht den Vorsteuerabzug aus der Kostenrechnung gefährde. Da der Arbeitgeberzuschuss nicht > 6,57 € ist die Mahlzeit mit dem Sachbezugswert von 3,47 € zu bewerten, wenn der Arbeitnehmer 3,60 € je Mahlzeit zuzahlt, dann ergibt sich kein Ansatz eines geldwerten Vorteils für den Arbeitnehmer. Muss der Arbeitgeberzuschuss in der Abrechnung erfasst werden? Wenn der Monat nun 23 AT hat, kann ich nur 15 AT mit dem Zuschuss abrechnen (also ohne geldwerten Vorteil) oder für alle AT? Wenn ich nur 15 AT ohne Ansatz eines geldwerten Vorteils berücksichtigen kann, wie muss ich dann die weiteren 8 Tage erfassen? Reicht ein Abzug des vollen Menüpreises für die 8 Tage ähnlich wie bei Arbeitskleidung? Welche Abzugsart sollte man hierfür verwenden? Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand antworten könnte - diesen Sachverhalt habe ich noch nie abgerechnet.
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