Wir benutzen im Regelfall die BMF Kaufpreisaufteilung, sofern nicht ein Gutachten eines Sachverständigen vorliegt. Das Finanzamt benutzt ebenfalls die BMF Kaufpreisaufteilung und fragt nach, wenn die Abweichungen zu groß sind. Spätestens dann muss man seine Schätzung begründen, was ohne Gutachten schwierig sein dürfte. Der hohe Bodenwertanteil liegt an den hohen Bodenrichtwerten, die kann man nicht wegdiskutieren.
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