Der Dienstwagen gehört genauso in die Sollberechnung, wie das Gehalt, der Arbeitgeberanteil für vermögenswirksame Leistungen oder eine monatliche Zulage, weil man so schöne blauen Augen hat.. 👁 alles ist unabhängig von der tatsächlich erbrachten Leistung (Vergütung für Überstunden z.B.).
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