Hallo Bielemeyer, in Rechnungsschreibung oder Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle steuern sie die Ermittlung des Umsatzsteuersatz in der Regel mit dem Leistungsdatum. Leistungsdatum in Rechnungen angeben - 9264596 Wenn die Angabe eines Leistungsdatums nicht möglich ist, z. B. weil es sich um einen Vorschuss handelt, können Sie alternativ mit der Einstellung "USt-Satz aktuell -1" arbeiten. Vorschüsse mit 19% USt abrechnen von Juli bis Dezember 2020 - 1018111 Schöne Grüße Kerstin Schulz DATEV eG
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