Hallo Sandra, halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt, wie die genaue Berechnung des erstattungsfähigen Netto-Verdienstausfalls zu erfolgen hat. Diesen erstattungsfähigen Netto-Verdienstausfall buchen Sie mit der Stammlohnart 483. Für den Brutto-Verdienstausfall nutzen Sie die Stammlohnart 482. Mit freundlichen Grüßen Kristin Frohmeyer Personalwirtschaft DATEV eG
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