Hallo, vielleicht noch zum Hintergrund: Die Anwendung DATEV Upload Mail ist aktuell so umgesetzt, dass die E-Mail nicht gespeichert wird, da sie in diesem Kontext nur als Transportmittel dient. Aus Sicht der Buchführung und der GoBD muss die E-Mail nur dann aufbewahrt werden, wenn sie buchungsrelevante Informationen enthält, die in dem PDF-Dokument nicht vorhanden sind. Auf dem DATEV Marktplatz bieten wir eine Lösung zur E-Mail-Archivierung an: https://www.datev.de/web/de/m/marktplatz/mailstore-server/ .
... Mehr anzeigen