Moin, da GB inzwischen Drittland ist, wäre es nach meiner Einschätzung (wenn denn umsatztsteuerlicher Ort der Leistung GB ist) keine Verlagerung der Steuerschuld mehr, sondern als Drittlandsumsatz auf dem Konto 8338 (Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze) zu buchen, wobei ich mich im SKR03 nicht so ganz auskenne. Viele Grüße Uwe Lutz
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