Moin @PillePalle Es ist schon richtig gesagt worden: STB #2 muss einen Antrag bei STB #1 stellen als zugeordnete Peron in eine andere Mitgliedschaft aufgenommen zu werden. Täte STB #1 zustimmen, wäre STB #2 als Externe Person in der RVO zu sehen, zunächst ohne Rechte! Diese muss STB #1 erst einrichten. D.h., in DUO (vermutlich nur Belege Online) würde er einen Haken setzen für Standard- und Ordnerrechte. Und diese ausschließlich für Ihre Mandantenberaternummer und den beiden Mandantennummern freigaben. Wenn es unter dieser Mandantenberaternummer keine weiteren Mandantennummern gibt könnte er Ihre Mandantenberaternummer getrost auch für alle Mandantennummern für STB #2 freigeben. Entweder kennt sich STB #1 in der RVO nicht aus (wäre schlecht), oder es gibt einen anderen Grund, warum er nicht will. Berufsrechtliche Gründe sind dann aber nur vorgeschoben. QJ
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