Hallo NGra, Sie übermitteln die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) über das DATEV-Rechenzentrum. Hierbei wird bei einer erneuten Bereitstellung des Auswertungszeitraums das Berichtigungskennzeichen automatisch an die Finanzverwaltung gesendet. Wenn die erste Übermittlung auf einem anderen Weg erfolgt ist, muss für eine berichtigte Voranmeldung das Berichtigungskennzeichen manuell gesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie im Info-Dokument 1005220 Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) - Überblick Im Datenfahrplan: Verarbeitungszeiten im DATEV-Rechenzentrum steht unter Punkt 5.1.2 zu welchen Zeiten das DATEV-Rechenzentrum an die Finanzverwaltung übermittelt. Mit freundlichen Grüßen Angelika Roßmeisl Service Rechnungswesen (FIBU) DATEV eG
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