Hallo Herr Rückert, das Programm berücksichtigt die unterhaltsberechtigten Personen wie folgt: 1. Unterhaltsberechtigter = 50% unpfändbarer Prozentsatz 2. Unterhaltsberechtigter = 60% unpfändbarer Prozentsatz 3. Unterhaltsberechtigter = 70% unpfändbarer Prozentsatz 4. Unterhaltsberechtigter = 80% unpfändbarer Prozentsatz 5. Unterhaltsberechtigter = 90% unpfändbarer Prozentsatz Dies können Sie im Info-Dokument 1020619 "Pfändung – Hintergrund" nachlesen. Hier finden Sie auch Informationen zur Abrechnung von anteilig unterhaltsberechtigten Personen. Eine Eingabemöglichkeit für einzelne Unterhaltsberechtigte ist nicht vorgesehen. Viele Grüße, Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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