Es kommt drauf an . . . ... und wenn es DATEV "nicht kann" könnte auch eine Bewandtnis dahinterstecken und was der Mandant "wünscht" ist rechtlich manchmal nicht darstellbar. ... wie der Rangrücktritt formuliert ist und hoffentlich haben die Gesellschafter auch die steuerlichen Folgen des Rangrücktrittes bedacht. Ich würde sagen, dass es zurecht hierfür keine gesonderten Konten gibt.
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