Hallo, handelt es sich in Ihrem Fall um einen Arbeitnehmer, der während seiner betrieblichen Umschulung kein Arbeitsentgelt erhält und die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung allein durch den Arbeitgeber (in Höhe von 1 % der Bezugsgröße) getragen werden, sind die Schlüsselungen nach dem Dokument 1007731 vorzunehmen. Die Darstellung auf der Lohnabrechnung wird dann auch, wie von Ihnen beschrieben, so vorgenommen. Bei Verwendung von Lohnarten, die nicht in das Gesamt-Brutto einfließen (Steuer- und SV-Behandlung = 5, 9, 10, 29, 79, 83-90) wird im Buchungsbeleg/Programmverbindung FIBU eine unterschiedliche Endsumme für Soll und Haben ausgewiesen. Hinterlegen Sie für diese Lohnart eine FIBU-Kontonummer, die zur Folge hat, dass bei Übernahme des Buchungsbelegs das Verrechnungskonto für Lohn und Gehalt (z. B. 1755 / SKR03) automatisch innerhalb der Finanzbuchführung ausgeglichen wird oder korrigieren Sie den Buchungsbeleg ggf. manuell. Viele Grüße, Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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