Guten Tag, bei der Datev ist es zurzeit nicht möglich, bei landwirtschaftlichen Abschlüssen mit abweichendem Wirtschaftsjahr eine Auswertung für das Kalenderjahr zu fahren. Insbesondere bei der neuen Konstellation §24a UStG ist es bei den Umsätzen erforderlich eine Kalenderjahresauswertung zu fahren. Es wäre auch von Vorteil, wenn wir bei den Sonderausgaben eine Jahresliste fahren könnten, wie es früher im alten LAWIProgramm möglich war. Auch wenn der Vermietungs- und Verpachtungsbereich über Privatkonten in der Buchführung abgebildet wird, könnte eine Jahresauswertung der einzelnen Konten ein großer Vorteil sein.
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