Hallo, ich habe einer Arbeitnehmerin 6 Wochen nach § 56 IfSG abgerechnet. Datev hat sie dann abgemeldet und ich habe der Arbeitnehmerin mitgeteilt, dass sie die restlichen 4 Wochen selbst beantragen müsste. Das hat sie dann auch versucht und bekam die Auskunft, dass der Arbeitgeber die 10 Wochen bezahlen müsste und dass generell nicht an Arbeitnehmer direkt ausgezahlt wird. Ich habe dann natürlich direkt bei der Hotline angerufen und gesagt, dass das so nicht stimmen kann. Ich bekam schriftlich die Antwort, dass der Arbeitgeber komplett die 10 Wochen bezahlen muss und diese dann erstattet bekommt. Ich wieder zurückgeschrieben, dass das so nirgends steht. Dann bekam ich nach einigem Hin und her einen Anruf von einer Frau Hoffmann aus dem Gesundheitsministerium, die nicht sehr freundlich war, dass sie noch mehr zu tun haben und dass es das Problem von DATEV wäre, dies zu lösen und dass definitiv der Arbeitgeber zahlen muss!!!! Ich bin verzweifelt!!!! Hat dieses Problem noch jemand anders??? LG Sabine
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