Hallo, Ich habe beim Offenlegungsassitenten den Fehler erhalten, daß ich mit der eingerichteten Zuordnungstabelle S9004000142 (EBilanz) keine Veröffentlichung im Bundsanzeiger vornehmen kann. Umgekehrt kann ich die Zuordnungstabelle S46040000141 (kleine KapG. GKV) nicht für die EBilanz verwenden. Kann ich die Zuordnungstabellen nach Bedarf ändern oder wird diese nach einer abgeschlossenen Aktion festgeschrieben, oder anders: stelle ich erst die notwendige Zuordnungstabelle für die Ebilanz ein, und nach Abgabe der Ebilanz die entsprechende Zuordnungstabelle für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Vielen Dank für einen Hinweis. AlexZ.
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