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Änderung der Zuordnungstabelle für EBilanz und Bundesanzeiger möglich?

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letzte Antwort am 22.09.2016 09:03:04 von felixl_t
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locadi
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Hallo,

Ich habe beim Offenlegungsassitenten den Fehler erhalten, daß ich mit der eingerichteten Zuordnungstabelle S9004000142 (EBilanz) keine Veröffentlichung im Bundsanzeiger vornehmen kann. Umgekehrt kann ich die Zuordnungstabelle S46040000141 (kleine KapG. GKV) nicht für die EBilanz verwenden.

Kann ich die Zuordnungstabellen nach Bedarf ändern oder wird diese nach einer abgeschlossenen Aktion festgeschrieben, oder anders: stelle ich erst die notwendige Zuordnungstabelle für die Ebilanz ein, und nach Abgabe der Ebilanz die entsprechende Zuordnungstabelle für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Vielen Dank für einen Hinweis.

AlexZ.

mapex
Fachmann
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sie können die ZOT ändern.

wir machen unseren standardabschluss mit der 53er z.b. für bilanzierer. für die Offenlegung gehen wir auf die 46er, damit die Bilanz zusammengekürzt erscheint.

wenn sie e-Bilanz übermitteln möchten, müssen sie vorher gar nicht in den Stammdaten die ZOT ändern. er macht das automatisch im e-bilanz-Assistenten.

in den Stammdaten wird nichts festgeschrieben.

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
locadi
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Danke Ammon für die schnelle Antwort!

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felixl_t
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Wie kann man bei der veröffentlichung den Gewinn weglassen?

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mapex
Fachmann
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ist das ernst gemeint ? ? ?

das FA hätte ja gerade gerne den Gewinn um ihn zu besteuern...

ich denke, sie meinen die verkürzte darstellung für das HR für kleine und micro-GmbH. das müssen sie anhand der ZOT machen, aber wer nicht dumm ist, kann auch dann noch, den gewinn ausrechnen... also warum das ganze

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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felixl_t
Beginner
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weil der mandant das so möchte ....

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letzte Antwort am 22.09.2016 09:03:04 von felixl_t
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