Hallo, nachfolgend ein Auszug aus der Information zur steuerfreien Sonderzahlung (Corona Prämie) aus dem Dokument 1008688 "Auswirkungen des Coronavirus auf die Lohnabrechnungen" Punkt 6.5. "In der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Sonderzahlungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Dies gilt für Zahlungen im Zeitraum vom 01. März 2020 bis 31. Dezember 2020. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden." Als DATEV können wir Ihnen hierzu keine weiteren rechtlich Auskünfte geben. Grundsätzlich können Sie bei einem ausgetretenen Mitarbeiter den letzten abzurechnenden Monat auf den aktuellen Abrechnungsmonat anpassen. Anschließend können Bezüge nachberechnet werden. Beachten Sie hierzu das Dokument 1006567 "Nachberechnung oder Änderung für einen ausgetretenen Mitarbeiter durchführen". Viele Grüße aus Nürnberg Matthias Platz Personalwirtschaft DATEV eG
... Mehr anzeigen