Zum Zwecke der Einsichtnahme in Standardauswertungen (vor allem REWE) finde ich die Idee nicht schlecht, da dadurch m.E. auch an Zeit und teilweise auch Papier gespart werden kann. Hinsichtlich Lohn und Personaldaten denke ich, dass es dabei datenschutzrechtlich einiges zu beachten gibt. Wenn diese Möglichkeiten dem Mandanten eingeräumt werden sollen, dann bin ich dafür, ausschließlich Leserechte für die Standardauswertungen zu erteilen. Stammdaten u.a. Basisdaten sollten m.E. davon ausgeschlossen werden.
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