Eine Liposuktion stellt in der Regel keine außergewöhnlichen Belastungen dar. Quellen und Urteile gibt es eine Vielzahl: https://www.storfine.de/2018/04/16/lipoedem-operation-einkommenssteuer-durchfuehrungsverordnung-schreibt-besuch-beim-amtsarzt-vor/ https://krankenkassen.net/recht/kosten-fuer-entfernen-von-lipoedem.html https://www.aerzteblatt.de/archiv/165155/Steuerlich-absetzbar-sind-nur-Aufwendungen-fuer-wissenschaftlich-anerkannte-Behandlungsmethoden
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