Hallo, in unserem Hilfe-Dokument: 5303311 Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen - Beispiele für LODAS unter Punkt 3.3 erhalten Sie eine Anleitung, wie Sie Feiertagsentgelt in Höhe von Kug in LODAS abrechnen können. Wenn ein Feiertag in den Kurzarbeitszeitraum fällt, so ist die Feiertagsvergütung ausschließlich vom Arbeitgeber zu zahlen. Ein Anspruch auf Kug besteht nicht. Es erfolgt keine Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit. Berücksichtigen Sie ggf. abweichende Regelungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen. In diesen kann z. B. ein Feiertagsentgelt in Höhe Kug ausgeschlossen sein. Rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Agentur für Arbeit.
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