Hallo, ich bin in großer Not: Am 9.3.2021 wurde das Kurzarbeitergeld für Mai 2020 endgültig rückwirkend abgelehnt. Nun muss eine Berichtigung für Mai 2020 erfolgen. Kein Kurzarbeitergeld für Mai 2020. Die Gehaltsabrechnungen wurden bis Febr. 2021 bereits erstellt. Die Rücksetzung ist nur möglich für den Febr. 2021. Lohnsteuerbescheinigungen 2020 wurden bereits mit der Dezember 2020 Abrechnung versandt. Diese sind nun komplett nicht korrekt. Das Arbeitsamt meldet ebenfalls andere Beträge der Kurzarbeit gegenüber dem Finanzamt. Somit stimmt leider nichts für 2020. Mein Korrekturversuch mit Rücksetzung Febr. 2021 führte zur Nachberechnung im Februar 2021. Ich müsste aber die Lohnsteuerbescheinigung, Lohnsteueranmeldung mindestens für 12.20 und die Sozialversicherungsmeldungen korrigieren für 2020. Gibt es dafür eine Lösung bevor der März abgerechnet werden muss? Viele Grüße
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