Von unserem Bundestagsabgeordneten haben wir heute folgende Nachricht erhalten: "Die neuen Fristen wurden in Abstimmung mit den berufsständischen Organisationen gestaltet, um insbesondere angesichts der angespannten Arbeitsbelastungen und des hohen Fachkräftebedarfs bei den eingebundenen Berater*innen für eine gewisse Entlastung zu sorgen. Sofern bis zu den neuen Terminen keine fristgerecht eingereichten Schlussabrechnungen vorliegen, soll nicht automatisch eine sofortige Rückforderung erfolgen. Es werden Erinnerungsschreiben verschickt, Anhörungen ermöglicht und erst im letzten Schritt werden dann auch Rückforderungsbescheide von den zuständigen Bewilligungsstellen der Länder erlassen. Eine erneute Verlängerung ist jedoch aktuell nicht vorgesehen."
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