Hallo, mir wurde das, was ich auf die Antwort von Frau Schöneweis geschrieben habe, mitgeteilt. Bisheriger Midijob 101 und 1-1-1-1, also wie bisher und der Minijob an die Knappschaft mit 109 und 6-0-0-0 und zusätzlich an die Krankenkasse vom Midijob mit 101 und 0-1-0-0. Begründung war, dass nur die Rentenversicherung von beiden Beschäftigungen addiert werden muss, da ja nach neuem Recht bei einem Midijob mit Bestandsschutz nur die RV an die Knappschaft gemeldet werden muss, da in der RV kein Bestandsschutz besteht. Midijob plus Minijob ergeben dann mehr als 520 Euro, also mehr wie Minijob und somit ist die RV auch für den Minijob an die Krankenkasse des AN mit 1 zu melden und die Krankenversicherung pauschal an die Knappschaft. Ich habe dem Mitarbeiter der Minijobzentrale gesagt, dass ich mal vermute, dass ein Minijob so nicht angelegt werden kann. Er meinte dann, wir sollen es ausprobieren😅. Zu dir wurde gesagt dass Midijob und Minijob mit 101 und 1-1-1-1 an die Krankenkasse des AN gemeldet werden sollen? Gestern habe ich noch schriftlich bei einer Krankenkasse angefragt, da kam bisher noch keine Antwort. Gebe dann Bescheid, sofern ich eine Antwort bekomme. Was für ein Chaos 🙈 Viele Grüße
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