Hallo,
ein Mitarbeiter verdient bei dem Arbeitgeber, den ich abrechne, 460 Euro monatlich. Bei einem anderen Arbeitgeber übt er einen Minijob mit 50 Euro monatlich aus.
Ich habe bei dem Mitarbeiter im Bestandsschutz bei der Knappschaft versehentlich eine Meldung mit 109 und 0100 erstellt. Der Mitarbeiter ist aber bei dem anderen Arbeitgeber, bei dem er den Minijob ausübt, von der Rentenversicherung befreit. Diese Befreiung gilt nun auch für den Midijob laut Auskunft der Minijobzentrale. Wie ändere ich das im Programm? Konnte leider nichts dazu finden. Ausserdem möchte der Mitarbeiter nun doch im Midijob auf den Bestandsschutz bei der Arbeitslosenversicherung verzichten. Wie gebe ich das im Programm ein, auch dazu konnte ich leider nichts finden.
Bisher gemeldet : Midijob mit 460 Euro, ab 01.10.2022 bei der Krankenkasse 109 und 1-0-1-1
zu ändern ab 01.10.2022 auf 109 und 1-0-0-1.
Bei der Minijobzentrale gemeldet ab 01.10.2022, 109 und 0-1-0-0, muss auf 109 und 0-5-0-0 ab dem 01.10.2022 abgeändert werden.
Gibt es irgendwo eine Anleitung, oder kann mir jemand erklären. wie das gemacht werden muss.
Vielen Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Der Monatsabschluss für Oktober wurde bereits durchgeführt.
Und noch was muss ich ändern. Der Mitarbeiter will ab 01.10.2022 Pauschalversteuerung und nicht mehr auf Lohnsteuerkarte. Da hab ich jetzt noch nicht im Programm geschaut, ob das problemlos umgestellt werden kann.
Ist eventuell der Monatsabschluss Oktober zurückzusetzen und sind dann die Korrekturen zu machen? Oder gibt es eine Möglichkeit die Korrekturen im November, rückwirkend ab 01.10.22 zu machen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar
Hallo,
im Dokument Bestandsschutz bei Midijobs abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt (gültig ab 01.10.2022) finden Sie unter Punkt 2.1 "Personaldaten erfassen bei Bestandsschutz" und Punkt 2.4 "Arbeitnehmer hat RV / AV-Befreiung beantragt" Informationen zu Ihrem beschriebenen Sachverhalt.
Welche Einstellungen für eine Pauschalversteuerung anstelle der Abrechnung auf Lohnsteuerkarte bei einer geringfügigen Beschäftigung notwendig sind, finden Sie im Dokument Geringfügige Beschäftigung erfassen - Beispiele für Lohn und Gehalt unter Punkt 2.1.
Sie können die Nachberechnungen für Oktober auch ohne Rücksetzung des Monatsabschlusses im November durchführen. Erfassen Sie die geänderten Stammdaten gültig ab 10/2022. Mit der nächsten Lohnabrechnung wird eine automatische Nachberechnung durchgeführt.
Dankeschön, hab es hinbekommen