Hallo, meine Kollegin Verena Heinlein, hat Anfang Mai die Lösung in diesem Beitrag gepostet. Wenn keine Wiederabrechnung komplett durchgeführt wurde, muss die Differenz manuell in der Finanzbuchhaltung ausgebucht werden. Mit freundlichen Grüßen Kristin Frohmeyer Personalwirtschaft DATEV eG
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