Hallo, nein, es gibt keine automatische Nachberechnung. Wenn Sie für Arbeitnehmer seit März 2020 steuerpflichtige Arbeitgeberzuschüsse zum Kug abgerechnet haben, müssen Sie die Abrechnungen über eine Nachberechnung korrigieren. Alle bisher erfassten Lohnarten zum Kug-Zuschuss (z. B. Stammlohnart 415 oder die verwendeten steuer- und SV-pflichtigen eigenen Lohnarten oder die Stammlohnart 412 zur Korrektur des Ist-Entgelts) müssen Sie rückwirkend stornieren. Erfassen Sie die Lohnarten mit dem Betrag im Minus für die einzelnen Nachberechnungsmonate in den Bewegungsdaten | Erfassungstabellen | Nachberechnung Standard des aktuellen Abrechnungsmonats. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter der Dok.-Nr. 1008921 - Kug-Arbeitgeberzuschuss / Aufstockung (netto) mit LODAS abrechnen . Mit freundlichen Grüßen Kristin Frohmeyer Personalwirtschaft DATEV eG
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