Ohne Kurzarbeitergeld gäbe es in vielen Fällen dann auch keinen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld. Hier kommt es ja auf die arbeitsvertragliche Regelung an... ... bei uns ist in der Regel Grundvoraussetzung für einen Zuschuss, dass überhaupt Kurzarbeitergeld gewährt wird. Dann kommt eine Regelung, die greift, wenn kein Kurzarbeitergeld gewährt wird. Die Folge solcher Folgerungen der Agentur für Arbeit wäre, dass der Arbeitgeber dann den Arbeitsausfall komplett selbst zu tragen hätte. Das kann wohl kaum Sinn dieser Regelung sein. Ein Entgeltausfall wäre ja auch mit dem Zuschuss noch gegeben, da der Zuschuss ja nur die Differenz zum Kurzarbeitergeld im Netto ausgleicht. Hier fehlen dann ja im Bruttoentgelt meist immer noch hunderte von Euro bis zum vollen Bruttoentgelt.
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